Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 8. Juni 2026

WICHTIGER HINWEIS

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig, bevor Sie auf die SXStrike-Plattform zugreifen oder sie nutzen. Indem Sie ein Konto erstellen, auf „Zugang anfragen“ klicken oder anderweitig auf die Plattform zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, an diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Plattform nicht nutzen.

1. Begriffsbestimmungen und Auslegung

In diesen Nutzungsbedingungen haben die folgenden definierten Begriffe die nachstehend festgelegten Bedeutungen. Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, schliessen Bezugnahmen auf die Einzahl die Mehrzahl ein und umgekehrt.

1. „Vertrag“
Diese Nutzungsbedingungen zusammen mit jedem Bestellformular, jeder Leistungsbeschreibung (Statement of Work) oder ergänzenden Vereinbarung, die zwischen SXStrike und dem Kunden geschlossen wird, in ihrer jeweils geänderten Fassung.
2. „Plattform“ oder „SXStrike-Plattform“
Die proprietäre autonome SaaS-Plattform für offensive Sicherheit, die von SXStrike entwickelt und betrieben wird, einschliesslich sämtlicher Software, KI-Agenten, APIs, Dokumentation, Updates und zugehöriger Dienstleistungen.
3. „Kunde“ oder „Sie“
Die juristische Person oder natürliche Person, die sich für die SXStrike-Plattform registriert hat, der Zugang zu ihr gewährt wurde oder die sie gemäss diesem Vertrag nutzt.
4. „SXStrike“ oder „Wir“
SXStrike, ein Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Marina Plaza, Dubai, UAE.
5. „Autorisierter Nutzer“
Jeder einzelne Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden, dem der Kunde den Zugang zur Plattform und deren Nutzung unter dem Konto des Kunden gestattet.
6. „Kundendaten“
Sämtliche Daten, Inhalte, Informationen und Materialien, die vom Kunden oder von Autorisierten Nutzern oder in deren Namen an die Plattform übermittelt werden, einschliesslich Zielkonfigurationen, Scan-Parameter und Schwachstellen-Findings, die durch vom Kunden initiierte Scans erzeugt werden.
7. „Vertrauliche Informationen“
Alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag offenlegt und die als vertraulich bezeichnet sind oder die aufgrund ihrer Natur billigerweise als vertraulich zu verstehen sind.
8. „Dokumentation“
Die technische und betriebliche Dokumentation, Benutzerhandbücher, API-Referenzen und Supportmaterialien, die SXStrike im Zusammenhang mit der Plattform zur Verfügung stellt.
9. „Entgelte“
Sämtliche Abonnemententgelte, nutzungsabhängigen Entgelte, Entgelte für Professional Services oder sonstigen Beträge, die der Kunde nach diesem Vertrag und einem anwendbaren Bestellformular zu zahlen hat.
10. „Immaterialgüterrechte“
Sämtliche Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Know-how und alle sonstigen Immaterialgüterrechte jeder Art, ob eingetragen oder nicht eingetragen, in jeder Rechtsordnung.
11. „Missbräuchliche Nutzung“
Jede Nutzung der Plattform, um nicht autorisierte Sicherheitstests durchzuführen oder um Systeme, Netzwerke oder Daten Dritter, die keine ausdrückliche schriftliche Autorisierung erteilt haben, anzugreifen, in sie einzudringen, sie zu stören oder ihnen Schaden zuzufügen.
12. „Bestellformular“ (Order Form)
Ein von beiden Parteien unterzeichnetes kommerzielles Dokument, das die Abonnementstufe, den lizenzierten Umfang, die Entgelte und alle weiteren für die Geschäftsbeziehung des Kunden geltenden Bedingungen festlegt.
13. „Scan“
Eine automatisierte offensive Sicherheitsoperation, die der Kunde über die Plattform gegen eine definierte Menge von Autorisierten Zielen initiiert.
14. „Autorisiertes Ziel“
Jedes System, jedes Netzwerk, jede Anwendung, jede API oder jedes digitale Asset, das im Eigentum des Kunden steht oder für dessen Test der Kunde vom rechtmässigen Eigentümer eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis erhalten hat.
15. „Abonnementlaufzeit“
Der Zeitraum, für den der Kunde zum Zugang zur Plattform und zu deren Nutzung lizenziert ist, wie im jeweils anwendbaren Bestellformular angegeben.
16. „Supportleistungen“
Die technischen Supportleistungen, die SXStrike den Kunden gemäss der jeweils anwendbaren Support-Stufe zur Verfügung stellt.

2. Annahme der Nutzungsbedingungen

2.1 Diese Nutzungsbedingungen stellen einen rechtlich bindenden Vertrag zwischen dem Kunden und SXStrike dar. Mit dem Zugriff auf die SXStrike-Plattform oder deren Nutzung in jeglicher Weise — einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung einer Kontoregistrierung, das Klicken auf „Zugang anfragen“ oder das Tätigen eines API-Aufrufs — nehmen der Kunde und jeder Autorisierte Nutzer diese Nutzungsbedingungen vorbehaltlos an.

2.2 Nimmt der Kunde diese Nutzungsbedingungen im Namen einer juristischen Person an, so sichert die annehmende Person zu und gewährleistet, dass sie über die volle rechtliche Befugnis verfügt, diese juristische Person an diesen Vertrag zu binden. Besteht eine solche Befugnis nicht, darf die betreffende Person die Plattform nicht nutzen.

2.3 SXStrike behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden per E-Mail an die registrierte Kontoadresse oder über eine Benachrichtigung in der Plattform mindestens dreissig (30) Tage vor dem Wirksamwerden der Änderung mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Datum des Inkrafttretens einer Änderung gilt als Annahme der geänderten Nutzungsbedingungen.

2.4 Besteht ein Widerspruch zwischen diesen Nutzungsbedingungen und einem separat unterzeichneten Bestellformular oder Enterprise-Vertrag, so gehen die Bestimmungen des Bestellformulars oder des Enterprise-Vertrags im Umfang des Widerspruchs vor.

3. Zulassung und Kontoregistrierung

3.1 Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Registrierung für die SXStrike-Plattform und zu deren Nutzung berechtigt zu sein, muss der Kunde:

  • eine nach anwendbarem Recht rechtsgültig errichtete und in gutem Stand befindliche juristische Person sein oder eine natürliche Person von mindestens 18 Jahren mit der Handlungsfähigkeit, bindende Verträge abzuschliessen;
  • einen legitimen Geschäftszweck für die Durchführung offensiver Sicherheitstests haben, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: interne Sicherheitsoperationen, autorisierte Red-Team-Einsätze, die Erbringung von Managed Security Services, DevSecOps-Integration oder Compliance-Validierungstätigkeiten;
  • Eigentümer sämtlicher Systeme, Netzwerke und Anwendungen sein, die mittels der Plattform getestet werden sollen, oder von deren rechtmässigen Eigentümer(n) eine ausdrückliche, dokumentierte schriftliche Autorisierung erhalten haben;
  • nicht in einem Land eingetragen, registriert oder ansässig sein, das Sanktionen unterliegt, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, dem Schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder gleichwertigen Regulierungsbehörden verwaltet werden.

3.2 Kontoregistrierung

Kunden müssen den Kontoregistrierungsprozess abschliessen, indem sie zutreffende, vollständige und aktuelle Angaben machen, einschliesslich des vollständigen gesetzlichen Namens, des Firmennamens, des Geschäftslands, der geschäftlichen E-Mail-Adresse, der geschäftlichen Telefonnummer und der Unternehmenswebsite. Der Kunde ist für die Richtigkeit sämtlicher Registrierungsangaben verantwortlich und muss alle Angaben, die unrichtig oder unvollständig werden, unverzüglich aktualisieren.

3.3 Kontosicherheit

Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit sämtlicher Kontozugangsdaten, einschliesslich Benutzernamen, Passwörter und API-Schlüssel;
  • sämtliche Aktivitäten, die unter dem Konto des Kunden erfolgen, unabhängig davon, ob sie vom Kunden autorisiert wurden oder nicht;
  • die unverzügliche Benachrichtigung von SXStrike unter contact@sxstrike.com, sobald er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf das Konto des Kunden oder von dessen unbefugter Nutzung erlangt.

SXStrike haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verbindlichkeiten, die daraus entstehen, dass der Kunde diese Pflichten zur Kontosicherheit nicht einhält.

3.4 Kontogenehmigung

Der Kontozugang steht unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung durch SXStrike. SXStrike behält sich das Recht vor, nach eigenem, alleinigem Ermessen jeden Antrag auf Kontoregistrierung zu genehmigen oder abzulehnen, einschliesslich auf Grundlage des beabsichtigten Anwendungsfalls des Kunden, seiner Branchenzuordnung, seines geografischen Standorts oder der Einhaltung des anwendbaren Rechts.

4. Autorisierte Nutzung und Richtlinie zur zulässigen Nutzung

4.1 Umfang der Lizenz

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden und der Bezahlung sämtlicher anwendbarer Entgelte gewährt SXStrike dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf die SXStrike-Plattform und deren Nutzung während der Abonnementlaufzeit, ausschliesslich für die internen Geschäftszwecke des Kunden und gemäss der Dokumentation.

4.2 Autorisierte Tätigkeiten

Die zulässige Nutzung der Plattform umfasst:

  • die Durchführung automatisierter Penetrationstests, Schwachstellen-Scans und offensiver Sicherheitsbewertungen gegen Autorisierte Ziele;
  • die Integration der Plattform in die CI/CD-Pipelines und DevSecOps-Workflows des Kunden;
  • die Erstellung, Prüfung und Verteilung von durch die Plattform erzeugten Sicherheitsberichten innerhalb der Organisation des Kunden oder an die Endkunden des Kunden, sofern der Kunde als Managed Security Service Provider tätig ist;
  • den Zugriff auf die API der Plattform und deren Verwendung gemäss der API-Dokumentation und den anwendbaren Ratenbegrenzungen.

4.3 Verbotene Tätigkeiten

Der Kunde darf nicht, und er muss sicherstellen, dass Autorisierte Nutzer nicht:

  • die Plattform nutzen, um einen Scan, einen Test oder eine offensive Operation gegen ein System, ein Netzwerk, eine Anwendung oder einen digitalen Vermögenswert durchzuführen, für die der Kunde keine aktuelle, ausdrückliche, schriftliche Autorisierung des rechtmässigen Eigentümers besitzt;
  • die Plattform für einen rechtswidrigen Zweck oder unter Verstoss gegen anwendbare lokale, nationale oder internationale Gesetze oder Vorschriften nutzen, einschliesslich, ohne Einschränkung, Gesetze über den unbefugten Zugriff auf Computersysteme (wie das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) Art. 143bis, das UAE Federal Decree-Law No. 34 of 2021 oder gleichwertige Gesetzgebung in der Rechtsordnung des Kunden);
  • versuchen, sich unbefugten Zugriff auf die Infrastruktur von SXStrike, auf Daten anderer Kunden oder auf ein System Dritter zu verschaffen;
  • Reverse Engineering betreiben, dekompilieren, disassemblieren oder auf sonstige Weise versuchen, den Quellcode einer Komponente der Plattform abzuleiten;
  • den Zugang zur Plattform ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SXStrike weiterverkaufen, unterlizenzieren, im Time-Sharing überlassen oder auf sonstige Weise kommerzialisieren;
  • die Plattform nutzen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln;
  • Malware, Ransomware, Spyware oder sonstigen Schadcode in die Plattform oder über die Plattform in Systeme Dritter hochladen, übermitteln oder einbringen;
  • automatisierte Mittel einsetzen, um Daten aus der Plattform über das durch die API-Dokumentation ausdrücklich Erlaubte hinaus zu scrapen, zu indexieren oder zu extrahieren;
  • Sicherheits-, Zugangskontroll- oder Nutzungsüberwachungsfunktionen der Plattform umgehen, deaktivieren oder beeinträchtigen;
  • im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform die Identität einer natürlichen oder juristischen Person vortäuschen oder eine Verbindung zu einer natürlichen oder juristischen Person wahrheitswidrig darstellen.

4.4 Nachweis der Autorisierung

Vor der Einleitung eines Scans muss der Kunde schriftliche Nachweise der Autorisierung zum Testen jedes Autorisierten Ziels aufbewahren und auf Verlangen von SXStrike vorlegen können. Solche Nachweise können Penetrationstest-Vereinbarungen, Dokumente zum Leistungsumfang, Aufzeichnungen über das Eigentum an Vermögenswerten oder eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Systemeigentümers umfassen. SXStrike behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform zu sperren oder zu beenden, wenn keine ausreichenden Nachweise der Autorisierung vorgelegt werden können.

5. Abonnement, Entgelte und Zahlung

5.1 Abonnementstufen

Die Plattform wird in Abonnementstufen angeboten, wie im anwendbaren Bestellformular angegeben. Die konkreten Funktionen, Nutzungsbeschränkungen, Scan-Kontingente, die Anzahl der Autorisierten Nutzer und die mit der jeweiligen Stufe verbundenen Supportansprüche sind im anwendbaren Bestellformular oder in der jeweils aktuellen Preisdokumentation von SXStrike festgelegt.

5.2 Entgelte und Rechnungsstellung

5.2.1 Alle Entgelte richten sich nach dem anwendbaren Bestellformular. SXStrike behält sich das Recht vor, seine Preise mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden anzupassen; die angepassten Preise gelten ab Beginn der nächsten Verlängerung der Abonnementlaufzeit.

5.2.2 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, werden alle Abonnemententgelte jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Entgelte werden, soweit anwendbar, monatlich nachschüssig auf Grundlage der von der Plattform gemeldeten tatsächlichen Nutzung in Rechnung gestellt.

5.2.3 Alle Entgelte verstehen sich ohne anwendbare Steuern, einschliesslich Mehrwertsteuer (VAT), Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), Quellensteuern oder sonstiger Steuern oder behördlicher Abgaben. Soweit SXStrike gesetzlich zur Erhebung solcher Steuern verpflichtet ist, werden diese der Rechnung zum anwendbaren Satz hinzugefügt.

5.3 Zahlungsbedingungen

5.3.1 Die Zahlung ist innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben.

5.3.2 SXStrike akzeptiert Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte oder mittels sonstiger von SXStrike von Zeit zu Zeit mitgeteilter Methoden. Alle Zahlungen müssen in der im Bestellformular angegebenen Währung erfolgen.

5.3.3 Bei Zahlungsverzug behält sich SXStrike das Recht vor: (i) Verzugszins auf den ausstehenden Betrag in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder zum nach anwendbarem Recht höchstzulässigen Satz zu erheben, je nachdem, welcher niedriger ist; und (ii) den Zugang zur Plattform mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich zu sperren, wenn die Zahlung nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum eingeht.

5.4 Bestrittene Rechnungen

Wenn der Kunde eine Rechnung nach Treu und Glauben bestreitet, muss der Kunde SXStrike innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich benachrichtigen und dabei die Art der Streitigkeit und den bestrittenen Betrag darlegen. Die Parteien arbeiten nach Treu und Glauben darauf hin, eine solche Streitigkeit innerhalb von dreissig (30) Tagen ab der Streitanzeige beizulegen. Unbestrittene Beträge bleiben gemäss den üblichen Zahlungsbedingungen zahlbar.

5.5 Keine Rückerstattung

Sofern nicht ausdrücklich nach anwendbarem Recht vorgeschrieben oder in Abschnitt 14 (Beendigung) festgelegt, sind alle bezahlten Entgelte nicht rückerstattungsfähig. SXStrike gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für teilweise Nutzung, vorzeitige Kündigung ausserhalb der vereinbarten Abonnementlaufzeit oder nicht genutzte Scan-Kontingente.

6. Daten, Datenschutz und Sicherheit

6.1 Eigentum an Kundendaten

Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde sämtliche Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an den Kundendaten. SXStrike erhebt keinen Eigentumsanspruch an den Kundendaten. Der Kunde gewährt SXStrike eine beschränkte, nicht ausschliessliche Lizenz zur Bearbeitung der Kundendaten, und zwar ausschliesslich in dem Umfang, der erforderlich ist, um dem Kunden während der Abonnementlaufzeit die Plattform und die zugehörigen Dienstleistungen bereitzustellen.

6.2 Datenbearbeitung und Datenschutz

SXStrike bearbeitet Personendaten gemäss seiner Datenschutzerklärung, die separat unter sxstrike.com/privacy-policy veröffentlicht und durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen wird. Soweit der Kunde SXStrike im Rahmen der Nutzung der Plattform Personendaten bereitstellt, handelt SXStrike als Auftragsbearbeiter und der Kunde als Verantwortlicher. SXStrike bearbeitet diese Daten ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Kunden und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften, einschliesslich des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Rechte, Einwilligungen, Erlaubnisse und sonstigen Rechtsgrundlagen eingeholt hat und aufrechterhält, die erforderlich sind, um Personendaten zu erheben, zu bearbeiten und an SXStrike zu übermitteln sowie die Bearbeitung dieser Daten durch SXStrike im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu gestatten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche anwendbaren Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzgesetze einzuhalten, die seine Nutzung der Plattform und die von ihm übermittelten Personendaten betreffen. Der Kunde stellt SXStrike von allen Ansprüchen, Schäden, Bussen, Strafen oder Verbindlichkeiten frei und hält SXStrike schadlos, die sich aus einer Verletzung der Pflichten des Kunden nach diesem Abschnitt oder aus einem Verstoss gegen anwendbare Datenschutzgesetze ergeben.

6.3 Daten-Hosting und Datensouveränität

Kundendaten werden auf Infrastruktur innerhalb der geografischen Region gehostet, die der Kunde beim Onboarding ausgewählt hat, vorbehaltlich der verfügbaren Bereitstellungsoptionen. Für Kunden, die die Bereitstellungsoption Enterprise On-Premise (Air-Gapped) wählen, verbleiben sämtliche Kundendaten ausschliesslich innerhalb der eigenen Infrastruktur des Kunden und werden weder über von SXStrike verwaltete Server übertragen noch auf diesen gespeichert.

6.4 Sicherheitskontrollen

SXStrike unterhält angemessene und branchengerechte technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, die darauf ausgelegt sind, Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung, Veränderung oder Zerstörung zu schützen. Diese Massnahmen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: verschlüsselte Datenübertragung (TLS 1.2 oder höher), rollenbasierte Zugriffskontrollen, in einer Sandbox isolierte Ausführungsumgebungen für Scan-Worker, Audit-Protokollierung und regelmässige Sicherheitsbewertungen der Infrastruktur der Plattform.

6.5 Meldung von Sicherheitsvorfällen

Im Falle eines bestätigten Sicherheitsvorfalls, der Kundendaten betrifft, benachrichtigt SXStrike den Kunden unverzüglich und, soweit möglich, innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntniserlangung vom Vorfall. Die Meldung enthält eine Beschreibung der Art des Vorfalls, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Massnahmen zur Behebung des Vorfalls.

6.6 Verantwortung des Kunden für Scan-Ziele

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Plattform erzeugten Schwachstellen-Scan-Daten — einschliesslich entdeckter Schwachstellen, ausnutzbarer Angriffspfade und Proof-of-Concept-Nachweise — sicherheitsrelevante Informationen darstellen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, angemessene Zugriffskontrollen, Handhabungsverfahren und Verteilungsrichtlinien für alle über die Plattform erzeugten Scan-Ergebnisse und Berichte umzusetzen.

7. Immaterialgüterrechte

7.1 Immaterialgüterrechte von SXStrike

SXStrike und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an der SXStrike-Plattform, einschliesslich sämtlicher zugrunde liegender Software, KI-Modelle, Algorithmen, der Agent-Brain-Logik, der Orchestrator-Architektur, der Gestaltungen der Benutzeroberfläche, Marken, Handelsnamen (einschliesslich „SXStrike“ und zugehöriger Kennzeichen), der Dokumentation sowie sämtlicher darin enthaltener Immaterialgüterrechte. Nichts in diesem Vertrag überträgt das Eigentum an Immaterialgüterrechten von SXStrike auf den Kunden.

7.2 Immaterialgüterrechte des Kunden

Der Kunde behält sämtliche Immaterialgüterrechte an den Kundendaten und an sämtlichen vorbestehenden Materialien des Kunden. Der Kunde gewährt SXStrike keine Rechte an den Kundendaten, die über die in Abschnitt 6.1 festgelegte beschränkte Bearbeitungslizenz hinausgehen.

7.3 Feedback

Wenn der Kunde oder ein Autorisierter Nutzer SXStrike Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche oder sonstiges Feedback zur Plattform übermittelt („Feedback“), gewährt der Kunde SXStrike eine unbefristete, unwiderrufliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz, dieses Feedback ohne Einschränkung und ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu nutzen, einzubinden und zu kommerzialisieren.

7.4 Keine stillschweigenden Lizenzen

Nach diesem Vertrag werden keine Lizenzen und keine Rechte stillschweigend, durch Rechtsverwirkung (estoppel) oder auf sonstige Weise gewährt. Alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben SXStrike vorbehalten.

8. Vertraulichkeit

8.1 Pflichten

Jede Partei verpflichtet sich: (i) die Vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln; (ii) die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden; und (iii) die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur denjenigen Mitarbeitern, Auftragnehmern und professionellen Beratern offenzulegen, die ein berechtigtes Bedürfnis zur Kenntnisnahme haben und die durch Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die nicht weniger schützend sind als die hierin festgelegten.

8.2 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die: (i) ohne Verletzung dieses Vertrags öffentlich zugänglich sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung bereits bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt werden; oder (iv) aufgrund anwendbaren Rechts, behördlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigt und bei allen Bemühungen mitwirkt, die Offenlegung zu beschränken oder abzuwehren.

8.3 Dauer

Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach der Beendigung oder dem Ablauf dieses Vertrags für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort, ausgenommen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, die so lange geschützt sind, wie sie nach anwendbarem Recht Geschäftsgeheimnisse bleiben.

9. Zusicherungen und Gewährleistungen

9.1 Gegenseitige Zusicherungen

Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass: (i) sie über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis und Vollmacht verfügt, diesen Vertrag abzuschliessen; (ii) dieser Vertrag eine gültige und bindende, ihr gegenüber durchsetzbare Verpflichtung darstellt; und (iii) der Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags durch sie kein anwendbares Recht, keine behördliche Vorschrift und keine Vereinbarung verletzt, bei der sie Partei ist.

9.2 Zusicherungen des Kunden

Der Kunde sichert zusätzlich zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass:

  • Alle Autorisierten Ziele, gegen die Scans initiiert werden, stehen entweder im Eigentum des Kunden oder unterliegen einer gültigen, aktuellen, dokumentierten schriftlichen Autorisierung des rechtmässigen Eigentümers bzw. der rechtmässigen Eigentümer, die dem Kunden die Durchführung offensiver Sicherheitstests gestattet;
  • Die Nutzung der Plattform durch den Kunden entspricht sämtlichen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in der Rechtsordnung des Kunden, einschliesslich der Rechtsvorschriften über Computermissbrauch, unbefugten Zugriff und Datenschutz;
  • Alle bei der Kontoregistrierung und während der gesamten Geschäftsbeziehung bereitgestellten Informationen sind zutreffend, vollständig und nicht irreführend;
  • Der Kunde hat interne Kontrollen eingeführt, um zu verhindern, dass Autorisierte Nutzer die Plattform unter Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen nutzen.

9.3 Plattform-Gewährleistung von SXStrike

SXStrike gewährleistet, dass die Plattform während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen gemäss der Dokumentation funktioniert. Wenn der Kunde eine wesentliche Nichtkonformität meldet und SXStrike diese nicht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist beheben kann, besteht der einzige und ausschliessliche Rechtsbehelf des Kunden darin, den Vertrag gemäss Abschnitt 14 zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Voraus bezahlten Entgelte für den ungenutzten Teil der Abonnementlaufzeit zu erhalten.

9.4 Gewährleistungsausschluss

AUSSER WIE IN ABSCHNITT 9.3 AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT, WIRD DIE SXStrike-PLATTFORM „WIE BESEHEN“ („AS IS“) UND „WIE VERFÜGBAR“ („AS AVAILABLE“) BEREITGESTELLT. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESST SXSTRIKE AUSDRÜCKLICH ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER RECHTSMÄNGELFREIHEIT UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. SXSTRIKE GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE PLATTFORM UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER VOLLSTÄNDIG SICHER IST ODER DASS ALLE SCHWACHSTELLEN IN EINER ZIELUMGEBUNG DURCH DIE PLATTFORM IDENTIFIZIERT WERDEN.

DER KUNDE ERKENNT AN, DASS BESTIMMTE FUNKTIONEN DER PLATTFORM KÜNSTLICHE INTELLIGENZ, MASCHINELLES LERNEN UND AUTOMATISIERTE ANALYSE EINSETZEN. SÄMTLICHE VON DER PLATTFORM ERZEUGTEN AUSGABEN, FINDINGS, EMPFEHLUNGEN, BERICHTE ODER SONSTIGEN ERGEBNISSE SIND AUTOMATISIERT UND PROBABILISTISCHER NATUR UND KÖNNEN UNZUTREFFEND, UNVOLLSTÄNDIG, VERALTET ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ANWENDUNGSFALL UNGEEIGNET SEIN. SOLCHE AUSGABEN WERDEN AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN BEREITGESTELLT UND SOLLTEN NICHT ALS ALLEINIGE GRUNDLAGE FÜR SICHERHEITS-, COMPLIANCE-, BETRIEBS-, RECHTS- ODER GESCHÄFTSENTSCHEIDUNGEN HERANGEZOGEN WERDEN. DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, ALLE AUSGABEN UNABHÄNGIG ZU PRÜFEN, ZU VALIDIEREN UND ZU VERIFIZIEREN, BEVOR ER AUF DEREN GRUNDLAGE HANDELT.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Ausschluss von Folgeschäden

SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, HAFTET KEINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, BESONDERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, STRAF- ODER EXEMPLARSCHADENERSATZ, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER DER NUTZUNG DER PLATTFORM ERGEBEN ODER DAMIT IM ZUSAMMENHANG STEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF UMSATZEINBUSSEN, ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSVERLUSTE, DATENVERLUST, VERLUST VON GOODWILL ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG, SELBST WENN DIE BETREFFENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

10.2 Gesamthaftungsobergrenze

SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON SXSTRIKE GEGENÜBER DEM KUNDEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGIBT ODER DAMIT IM ZUSAMMENHANG STEHT, SEI ES AUS VERTRAG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER AUF SONSTIGE WEISE, NICHT DIE GESAMTEN ENTGELTE, DIE DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM DEN ANSPRUCH AUSLÖSENDEN EREIGNIS BEZAHLT HAT ODER SCHULDET.

10.3 Ausnahmen

Keine Bestimmung dieses Vertrags beschränkt oder schliesst die Haftung einer Partei aus für: (i) Tod oder Körperverletzung infolge Fahrlässigkeit; (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; (iii) jegliche Haftung, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann. Die Haftung des Kunden für Missbräuchliche Nutzung oder nicht autorisierte Nutzung der Plattform unterliegt keiner Obergrenze.

10.4 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde stellt SXStrike und seine Führungskräfte, Verwaltungsräte, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) frei, verteidigt sie und hält sie schadlos, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit: (i) der Nutzung der Plattform durch den Kunden unter Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen; (ii) einem Scan oder einer offensiven Operation, den bzw. die der Kunde gegen ein nicht autorisiertes Ziel durchführt; (iii) einem Verstoss des Kunden gegen anwendbares Recht; oder (iv) einem Anspruch eines Dritten, der sich aus Kundendaten oder aus den Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit der Plattform ergibt.

11. Service Levels, Wartung und Support

11.1 Verfügbarkeit

SXStrike unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um eine Verfügbarkeit der Plattform von neunundneunzig Komma fünf Prozent (99,5 %) pro Kalendermonat für Kunden mit kostenpflichtigen Abonnementstufen aufrechtzuerhalten, berechnet unter Ausschluss geplanter Wartungsfenster und von Umständen ausserhalb des angemessenen Einflussbereichs von SXStrike.

11.2 Geplante Wartung

SXStrike behält sich das Recht vor, geplante Wartungen durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform führen können. SXStrike kündigt geplante Wartungsfenster mindestens achtundvierzig (48) Stunden im Voraus per E-Mail oder Benachrichtigung in der Plattform an, ausser im Fall von Notfallwartungen, die zur Behebung kritischer Sicherheitsschwachstellen oder Infrastrukturausfälle erforderlich sind.

11.3 Support

SXStrike erbringt technische Supportleistungen gemäss der Support-Stufe, die dem Abonnement des Kunden zugeordnet ist, wie im Bestellformular oder in der Dokumentation festgelegt. Standard-Support wird per E-Mail an contact@sxstrike.com während der Geschäftszeiten von SXStrike erbracht (Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit, ausgenommen Schweizer Feiertage). Enterprise-Support-Optionen, einschliesslich priorisierter Reaktionszeiten und dediziertem Account-Management, sind bei qualifizierenden Abonnementstufen verfügbar.

11.4 Änderungen von Funktionen

SXStrike behält sich das Recht vor, Funktionen der Plattform jederzeit zu ändern, zu erweitern, abzukündigen oder einzustellen. Wenn die Einstellung einer wesentlichen Funktion die Nutzung der Plattform durch den Kunden wesentlich beeinträchtigen würde, kündigt SXStrike dies mindestens neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich an.

12. Dienste und Integrationen von Drittanbietern

12.1 KI-Modelle von Drittanbietern

Das Agent Brain der SXStrike-Plattform ist modellagnostisch und kann mit KI-Reasoning-Diensten von Drittanbietern zusammenwirken, einschliesslich OpenAI GPT-4, Google Vertex AI und Anthropic Claude, sowie mit selbst gehosteten Open-Source-Modellen für Air-Gapped-Bereitstellungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Leistung und die Verfügbarkeit der KI-Fähigkeiten der Plattform durch den Betriebsstatus dieser Modellanbieter von Drittanbietern beeinträchtigt werden können. SXStrike ist nicht verantwortlich für Verschlechterungen des Dienstes, die auf KI-Modellanbieter von Drittanbietern zurückzuführen sind.

12.2 Integrierte Sicherheitstools

Die Plattform orchestriert eine Reihe von Sicherheitstools von Drittanbietern, einschliesslich Nessus, Nuclei, Nmap, Metasploit und Tooling von Kali Linux. Diese Tools unterliegen den jeweiligen Lizenzen der Drittanbieter. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung dieser Tools über die Plattform weiterhin dem anwendbaren Recht und den in Abschnitt 4 festgelegten Autorisierungsanforderungen unterliegt.

12.3 Keine Empfehlung

Verweise auf Produkte, Dienste oder Anbieter von Drittanbietern innerhalb der Plattform oder der Dokumentation stellen keine Empfehlung und keine Gewährleistung von SXStrike in Bezug auf diese Dritten dar. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Dienste von Drittanbietern, die mit der Plattform interagieren, eigenständig zu bewerten.

13. Regulatorische Compliance und Exportkontrollen

13.1 Compliance-Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Nutzung der SXStrike-Plattform allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in jeder Rechtsordnung entspricht, in der die Plattform genutzt wird, einschliesslich der Gesetze über Cybersicherheit, Penetrationstests, unbefugten Computerzugriff, Datenschutz sowie die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Sicherheitssoftware oder -technologie.

13.2 Exportkontrollen

Die SXStrike-Plattform kann Exportkontroll- und Handelssanktionsvorschriften der Schweiz, der Europäischen Union und anderer anwendbarer Rechtsordnungen unterliegen. Der Kunde darf nicht unter Verstoss gegen anwendbare Exportkontrollgesetze, einschliesslich Sanktionen, die von SECO (Schweiz), OFAC (Vereinigte Staaten) oder gleichwertigen Stellen verwaltet werden, auf die Plattform zugreifen, sie nutzen, ausführen, wiederausführen, übertragen oder auf sonstige Weise verfügbar machen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass weder der Kunde noch ein Autorisierter Nutzer: (i) sich in einem Land befindet, das einem umfassenden Handelsembargo unterliegt; oder (ii) auf einer staatlichen Liste gesperrter Parteien oder Sanktionsliste aufgeführt ist.

13.3 Technologie mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use)

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software für offensive Sicherheit eine Technologie mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) darstellt und in bestimmten Rechtsordnungen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen unterliegen kann. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, alle erforderlichen Lizenzen, Bewilligungen oder behördlichen Genehmigungen einzuholen, bevor er die Plattform in einer Rechtsordnung nutzt, die Beschränkungen für solche Technologie vorsieht.

14. Laufzeit und Beendigung

14.1 Laufzeit

Dieser Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der Kunde erstmals auf die Plattform zugreift, und läuft für die Dauer der im Bestellformular angegebenen Abonnementlaufzeit, sofern er nicht zuvor gemäss diesem Abschnitt 14 gekündigt wird. Sofern nicht anders angegeben, verlängern sich Abonnementlaufzeiten automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume, die der ursprünglichen Laufzeit entsprechen, vorbehaltlich einer schriftlichen Mitteilung einer der Parteien über die Nichtverlängerung mit einer Frist von mindestens dreissig (30) Tagen vor dem Ende der jeweils laufenden Laufzeit.

14.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei darf diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei: (i) diesen Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreissig (30) Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung, welche die Verletzung bezeichnet, behebt; (ii) zahlungsunfähig wird, eine Vermögensabtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder einem Insolvenz- oder Konkursverfahren unterliegt, das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen eingestellt wird; oder (iii) ihre Tätigkeit als fortführungsfähiges Unternehmen einstellt.

14.3 Sofortige Kündigung durch SXStrike

SXStrike darf den Zugang zur Plattform mit sofortiger Wirkung sperren und diesen Vertrag ohne Vorankündigung kündigen, wenn SXStrike nach angemessener Beurteilung feststellt, dass der Kunde: (i) Missbräuchliche Nutzung betreibt; (ii) nicht autorisierte Sicherheitstests an einem System oder Netzwerk durchgeführt hat oder durchführt; (iii) Abschnitt 4 (Zulässige Nutzung) wesentlich verletzt; oder (iv) ein unmittelbares Sicherheitsrisiko für die Infrastruktur von SXStrike oder für andere Kunden darstellt.

14.4 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags: (i) enden alle nach diesem Vertrag gewährten Lizenzen mit sofortiger Wirkung; (ii) muss der Kunde jede Nutzung der Plattform sofort einstellen; (iii) muss jede Partei die Vertraulichen Informationen der anderen Partei auf schriftliches Verlangen zurückgeben oder vernichten; und (iv) bleiben alle aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen fällig und zahlbar. SXStrike stellt die Kundendaten während dreissig (30) Tagen nach der Beendigung zum Export bereit; danach darf SXStrike die Kundendaten endgültig aus seinen Systemen löschen.

14.5 Fortgeltung

Die folgenden Abschnitte gelten über die Beendigung oder den Ablauf dieses Vertrags hinaus fort: Abschnitt 1 (Begriffsbestimmungen), Abschnitt 7 (Immaterialgüterrechte), Abschnitt 8 (Vertraulichkeit), Abschnitt 9.4 (Gewährleistungsausschluss), Abschnitt 10 (Haftungsbeschränkung), Abschnitt 14.4 (Folgen der Beendigung), Abschnitt 15 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung) sowie jede andere Bestimmung, die ihrer Natur nach fortgelten sollte.

15. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

15.1 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag sowie jede Streitigkeit und jeder Anspruch, die sich aus ihm oder seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben oder damit im Zusammenhang stehen (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen schweizerischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand

Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich dem ausschliesslichen Gerichtsstand der Gerichte des Kantons Zug, Schweiz, für die Beilegung sämtlicher Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, vorbehaltlich der Schiedsklausel in Abschnitt 15.3.

15.3 Schiedsverfahren (Enterprise-Kunden)

Ungeachtet Abschnitt 15.2 werden jede Streitigkeit, Meinungsverschiedenheit oder jeder Anspruch, die sich aus diesem Vertrag oder aus dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben oder darauf beziehen und Beträge von mehr als CHF 100'000 betreffen, endgültig durch ein Schiedsverfahren entschieden, das nach den Swiss Rules of International Arbitration of the Swiss Chambers' Arbitration Institution (SCAI) durchgeführt wird. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Zug, Schweiz. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Die Zahl der Schiedsrichter beträgt eins (1), sofern nicht eine der Parteien ein Gremium von drei (3) Schiedsrichtern verlangt. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend.

15.4 Vorsorgliche Massnahmen

Ungeachtet jeder anderen Bestimmung dieses Vertrags behält sich SXStrike das Recht vor, bei jedem zuständigen Gericht sofortige vorsorgliche Massnahmen oder anderweitigen einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um eine Verletzung oder drohende Verletzung von Abschnitt 4 (Zulässige Nutzung), Abschnitt 7 (Immaterialgüterrechte) oder Abschnitt 8 (Vertraulichkeit) zu verhindern oder zu unterbinden, ohne Pflicht zur Sicherheitsleistung.

16. Allgemeine Bestimmungen

16.1 Gesamter Vertrag

Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen anwendbaren Bestellformularen und allen ausdrücklich durch Verweis einbezogenen Dokumenten den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf dessen Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Verhandlungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf diesen Gegenstand beziehen.

16.2 Änderungen

Sofern in Abschnitt 2.3 nicht ausdrücklich anders vorgesehen, ist eine Änderung dieses Vertrags nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.

16.3 Verzicht

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Vorrechts nach diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Vorrecht. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Vorrechts schliesst dessen anderweitige oder weitere Ausübung nicht aus.

16.4 Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar befunden, so wird diese Bestimmung im geringstmöglichen erforderlichen Umfang angepasst, um sie durchsetzbar zu machen, oder, falls eine Anpassung nicht möglich ist, aus dem Vertrag herausgelöst; die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.

16.5 Abtretung

Der Kunde darf diesen Vertrag sowie Rechte oder Pflichten daraus ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von SXStrike weder abtreten noch übertragen. SXStrike darf diesen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden frei an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einem Verkauf sämtlicher oder im Wesentlichen sämtlicher Vermögenswerte übertragen, vorausgesetzt, dass der Erwerber sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

16.6 Höhere Gewalt

Keine Partei verletzt diesen Vertrag und keine Partei haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung, die auf Ursachen ausserhalb des angemessenen Einflussbereichs dieser Partei zurückzuführen ist, einschliesslich Naturereignissen, Krieg, Terrorismus, Pandemie, behördlichem Handeln, Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen oder dem Ausfall von Telekommunikations- oder Internetdiensten Dritter, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei unverzüglich schriftlich Mitteilung macht und angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen zu minimieren.

16.7 Mitteilungen

Alle rechtlichen Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail mit bestätigtem Empfang oder per Einschreiben oder international anerkanntem Kurierdienst zuzustellen an:

SXStrike: contact@sxstrike.com oder postalisch an SXStrike, Marina Plaza, Dubai, UAE.

Kunde: die bei der Kontoregistrierung angegebene primäre E-Mail-Adresse und Postanschrift oder eine andere schriftlich mitgeteilte Adresse.

16.8 Verhältnis der Parteien

Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in diesem Vertrag begründet oder impliziert ein Auftrags-, Gesellschafts-, Joint-Venture-, Arbeits- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien. Keine Partei ist berechtigt, die andere zu verpflichten.

16.9 Ausfertigungen und elektronischer Vertragsschluss

Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt. Elektronische Signaturen und die Annahme per Klick sind rechtlich bindend und eigenhändigen Unterschriften gleichgestellt.

16.10 Sprache

Dieser Vertrag wurde in englischer Sprache abgefasst. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer englischen Fassung und einer übersetzten Fassung dieses Vertrags geht die englische Fassung vor.

17. Kontaktangaben und rechtliche Mitteilungen

Für allgemeine Anfragen, Support oder Kontoangelegenheiten:

Für rechtliche Mitteilungen, Datenschutzangelegenheiten und Compliance-Anfragen:

Eingetragener Sitz: SXStrike, Marina Plaza, Dubai, UAE.